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Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1990 - C-34/89 |
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Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Rechnungsabschluss EAGFL - Haushaltsjahr 1986 - Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beihilfen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1990 - C-34/89
- EuGH, 11.10.1990 - C-34/89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 25.11.1987 - 343/85
Italien / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1990 - C-34/89
Es besteht nämlich, wie der Gerichtshof in einem anderen Zusammenhang in der Rechtssache 343/85 (Italien/Kommission, Slg. 1987, 4711) ausgeführt hat, die Gefahr, daß die Kontrollen "nach einiger Zeit aufgrund von Umständen wie der Einstellung der Tätigkeit, des Verlustes von Buchungsunterlagen usw. unmöglich werden" (Randnr. 22).Es kann nicht behauptet werden, daß die Kommission die italienischen Behörden nicht früh genug vor den Folgen des Unterbleibens von Maßnahmen zur schnellen Wiedereinziehung der zuviel getätigten Zahlungen gewarnt hätte (siehe Urteil vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-10/88, Italien/Kommission, Slg. 1990, 1-1229).
- EuGH, 27.03.1990 - 10/88
Italien / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1990 - C-34/89
Es kann nicht behauptet werden, daß die Kommission die italienischen Behörden nicht früh genug vor den Folgen des Unterbleibens von Maßnahmen zur schnellen Wiedereinziehung der zuviel getätigten Zahlungen gewarnt hätte (siehe Urteil vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-10/88, Italien/Kommission, Slg. 1990, 1-1229).