Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1990 - C-34/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,16612
Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1990 - C-34/89 (https://dejure.org/1990,16612)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.07.1990 - C-34/89 (https://dejure.org/1990,16612)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 1990 - C-34/89 (https://dejure.org/1990,16612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,16612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Rechnungsabschluss EAGFL - Haushaltsjahr 1986 - Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beihilfen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 25.11.1987 - 343/85

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1990 - C-34/89
    Es besteht nämlich, wie der Gerichtshof in einem anderen Zusammenhang in der Rechtssache 343/85 (Italien/Kommission, Slg. 1987, 4711) ausgeführt hat, die Gefahr, daß die Kontrollen "nach einiger Zeit aufgrund von Umständen wie der Einstellung der Tätigkeit, des Verlustes von Buchungsunterlagen usw. unmöglich werden" (Randnr. 22).

    Es kann nicht behauptet werden, daß die Kommission die italienischen Behörden nicht früh genug vor den Folgen des Unterbleibens von Maßnahmen zur schnellen Wiedereinziehung der zuviel getätigten Zahlungen gewarnt hätte (siehe Urteil vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-10/88, Italien/Kommission, Slg. 1990, 1-1229).

  • EuGH, 27.03.1990 - 10/88

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1990 - C-34/89
    Es kann nicht behauptet werden, daß die Kommission die italienischen Behörden nicht früh genug vor den Folgen des Unterbleibens von Maßnahmen zur schnellen Wiedereinziehung der zuviel getätigten Zahlungen gewarnt hätte (siehe Urteil vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-10/88, Italien/Kommission, Slg. 1990, 1-1229).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht